Alkohol am Steuer: Strafen und Bußgeld
Wer über der Grenze fährt, zahlt und riskiert den Führerschein. Wie hart es kommt, hängt von deinem Promillewert ab, davon ob du schon einmal auffällig warst und ob etwas passiert ist. Hier findest du alle Strafen im Detail.
Kurz gesagt
Ab 0,5 ‰ ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit: mindestens 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 ‰ wird es eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und oft einer MPU.
Bußgeld ab 0,5 Promille
Zwischen 0,5 und 1,09 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, sofern du keine Ausfallerscheinungen zeigst. Die Regelsätze steigen mit jedem Wiederholungsfall deutlich an.[1]
Achtung ab 0,3 ‰: Wer auffällig fährt oder einen Unfall baut, kann schon ab 0,3 ‰ wegen relativer Fahruntüchtigkeit strafrechtlich belangt werden, auch unterhalb der 0,5-Grenze.
Ab 1,1 Promille: die Straftat
Ab 1,1 ‰ giltst du als absolut fahruntüchtig. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB.[2] Statt eines Bußgelds drohen dir dann:
Folgen ab 1,1 Promille
- Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
- Entziehung der Fahrerlaubnis statt eines befristeten Fahrverbots[3]
- Drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren
- häufig zusätzlich eine MPU, um den Führerschein zurückzubekommen
Verursachst du unter Alkohol einen Unfall oder gefährdest andere, kommt eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB hinzu, mit noch härteren Strafen.[4]
Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
Diese beiden werden oft verwechselt, sind aber ein großer Unterschied.
Fahrverbot
Folge einer Ordnungswidrigkeit. Du gibst den Führerschein für einen bis drei Monate ab und bekommst ihn danach automatisch zurück.
Führerscheinentzug
Folge einer Straftat. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, es gilt eine Sperrfrist, und du musst den Führerschein danach neu beantragen, oft mit MPU.
Wann droht eine MPU?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich Idiotentest, ist die größte Hürde zurück zum Führerschein. Ab 1,6 ‰ ist sie nach § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung zwingend vorgeschrieben.[5] Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 kann sie aber auch schon bei 1,1 bis 1,59 ‰ angeordnet werden, wenn trotz des hohen Werts keine Ausfallerscheinungen sichtbar waren.[6]
Eine MPU kostet je nach Anbieter rund 600 bis 800 Euro, dazu kommen oft Vorbereitungskurse. Ohne bestandene MPU gibt es keinen neuen Führerschein.
Strafen für Fahranfänger und unter 21
In der Probezeit und für alle unter 21 gilt die 0,0-Promille-Grenze. Schon ein Verstoß kostet 250 Euro und einen Punkt, dazu kommen ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.[7] Weil auch Restalkohol zählt, ist der Alkoholabbau über Nacht hier besonders wichtig.
Alkohol auf Fahrrad und E-Scooter
Auf dem Fahrrad wird es ab 1,6 ‰ zur Straftat, meist mit MPU, die auch deinen Autoführerschein kosten kann. Der E-Scooter gilt rechtlich als Kraftfahrzeug, hier gelten dieselben Strafen wie beim Auto, inklusive der 0,5- und 1,1-Grenzen.
Unfall unter Alkohol und die Versicherung
Baust du betrunken einen Unfall, zahlt deine Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des Unfallgegners, kann sich davon aber bis zu 5.000 Euro von dir zurückholen (Regress). Deinen eigenen Schaden übernimmt die Vollkasko in solchen Fällen oft gar nicht.[8] Zu den strafrechtlichen Folgen kommen also schnell hohe Kosten dazu.
Häufige Fragen
Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
Ab 0,5 ‰ droht ein Fahrverbot von einem Monat, der Führerschein kommt danach zurück. Ab 1,1 ‰ wird die Fahrerlaubnis entzogen, mit Sperrfrist und oft MPU. In der Probezeit reicht schon jeder Alkoholwert für harte Folgen.
Was kostet Alkohol am Steuer?
Beim ersten Verstoß ab 0,5 ‰ sind es 500 Euro Bußgeld. Ab 1,1 ‰ kommt eine Geldstrafe hinzu, die sich oft am Monatseinkommen orientiert, dazu MPU-Kosten von 600 bis 800 Euro und mögliche Versicherungs-Regresse.
Ab wann muss man zur MPU?
Ab 1,6 ‰ ist die MPU zwingend. Seit 2021 kann sie auch schon ab 1,1 ‰ angeordnet werden, wenn trotz hohem Wert keine Ausfallerscheinungen vorlagen.
Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze).
- § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
- § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis).
- § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).
- § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik).
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.03.2021 (Az. 3 C 3.20) zur MPU ab 1,1 ‰.
- § 24c StVG (Alkoholverbot für Fahranfänger).
- Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zum Regress bei grober Fahrlässigkeit.
